Was ist die außerordentliche Lehrabschlussprüfung?

Die außerordentliche Lehrabschlussprüfung ermöglicht den Lehrabschluss ohne klassische Lehre im Betrieb – über Berufserfahrung oder einen Vorbereitungskurs. Der Abschluss ist gleichwertig.

Die außerordentliche Lehrabschlussprüfung ist der Weg, einen Lehrberuf abzuschließen, ohne eine klassische Lehre im Betrieb durchlaufen zu haben. Du trittst direkt zur Lehrabschlussprüfung an und erwirbst denselben anerkannten Abschluss wie über den regulären Weg.

Wie unterscheidet sie sich von der normalen Lehre?

Bei der klassischen Lehre lernst du den Beruf über mehrere Jahre im Betrieb und in der Berufsschule. Bei der außerordentlichen Variante eignest du dir das nötige Wissen anders an – etwa durch Berufserfahrung in einem verwandten Bereich oder durch einen gezielten Vorbereitungskurs – und legst dann die Prüfung ab.

Wer kann sie ablegen?

Grundsätzlich richtet sie sich an Erwachsene, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten. Welche konkreten Voraussetzungen, etwa Mindestalter oder einschlägige Praxis, in deinem Fall gelten, hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab und sollte vorab geklärt werden.

So bereitest du dich vor

Damit du sicher in die Prüfung gehst, kannst du dich in einem berufsbegleitenden Kurs gezielt vorbereiten. Die Business School Benko bietet das zum Beispiel für den Beruf Bürokaufmann/-frau als Abendschule an – ideal, wenn du parallel arbeitest und das Lernen in deinen Alltag einbauen willst.

Warum dieser Weg attraktiv ist

Für viele Erwachsene ist die außerordentliche Lehrabschlussprüfung der schnellste und realistischste Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss. Du musst kein mehrjähriges Lehrverhältnis eingehen, sondern kannst dich gezielt auf die Prüfung konzentrieren, oft neben dem Job. Das spart Zeit und macht den Abschluss auch dann möglich, wenn die klassische Lehre längst keine Option mehr ist. Gerade für Quereinsteiger und Wiedereinsteiger ist das ein wichtiger Hebel, um beruflich Boden gutzumachen und sich neue Türen zu öffnen, ohne noch einmal ganz von vorn beginnen zu müssen.

Ist der Abschluss gleichwertig?

Ja. Die außerordentliche Lehrabschlussprüfung führt zum selben, voll anerkannten Lehrabschluss wie der klassische Weg. Für Arbeitgeber zählt der Abschluss, nicht der Weg dorthin. Mehr zu den Ausbildungen findest du auf der Seite Ausbildungen; für eine konkrete Einschätzung melde dich zu einem Info-Abend an.